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Publikums -lauf

Hausordnung

AGB's

HAUSORDNUNG INTERCABLE ARENA IN BRUNECK

 

Personenbezogene Bezeichnungen, die in der Hausordnung nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sich auf Personen jeglichen Geschlechts.

 

 

Mit Betreten der Intercable ARENA verpflichten sich Nutzer und Besucher der Anlage zur Einhaltung der nachstehenden Hausordnung. Für den Publikumslauf gelten zudem die Bestimmungen laut separater Eisordnung.

 

Gegenstand und Geltungsbereich

Die BRUNECK AKTIV GmbH übt das Hausrecht auf dem gesamten Gelände der Intercable ARENA, einschließlich der Frei- und Parkflächen, aus.

Die Hausordnung der Intercable ARENA dient der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung in den Innen- und Außenbereichen, zu jeder Tages-/Jahreszeit und gilt für alle Personen, die sich in der Anlage aufhalten.

Die BRUNECK AKTIV GmbH ist berechtigt von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen, sollte ein Verstoß gegen die Hausordnung vorliegen. Im Falle von Zuwiderhandeln kann die betreffende Person ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes vorübergehend der Anlage verwiesen werden. Im Wiederholungsfall kann die BRUNECK AKTIV GmbH ein generelles Zutrittsverbot aussprechen.

Den Anweisungen der Mitarbeiter der Intercable ARENA, des diensthabenden Personals sowie des Sicherheitsdienstes und aller weiteren Ordnungs- und Kontrollorgane ist in jedem Fall Folge zu leisten.

Die Hausordnung gilt auch für Veranstaltungen in der Intercable ARENA und ist wesentlicher Bestandteil des Nutzungsvertrages. Der Veranstalter ist verantwortlich für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Einholung aller Lizenzen und Dokumente in Bezug auf Sicherheit und Brandschutz und ist verpflichtet einen zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu ernennen.

 

Zutritt zur Anlage

Das Betreten der Intercable ARENA durch Nutzer und Besucher ist ausschließlich über den Haupteingang auf der Ebene G0 zu den jeweiligen Betriebszeiten gestattet. Ausnahmen werden ausschließlich von der BRUNECK AKTIV GmbH gewährt. Kinder unter sechs Jahren haben nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson Zutritt, welche die volle Verantwortung übernimmt.

 

Nutzung der Anlage

Sämtliche Anlagen sowie Teile davon sind schonend und mit besonderer Sorgfalt nur dem jeweiligen Zweck entsprechend zu nutzen.

Die Besucher der Intercable ARENA haben sich jederzeit so zu verhalten, dass niemand gefährdet ist, Schaden nimmt oder belästigt wird. Schubsen, Drängen, Spielen oder Ähnliches ist v.a. in den Gang- und Garderobenbereichen sowie auf den Tribünen untersagt.

Bedingt durch die Eisaufbereitung besteht in Bereichen unweit der Eisfläche sowie auf den Stufen eine erhöhte Rutschgefahr und Glättebildung, die es zu beachten gilt.

Während der Arbeiten zur Eisaufbereitung und Reinigung ist der Aufenthalt auf den Eisflächen aus Sicherheitsgründen strengstens untersagt. Die Eisflächen dürfen erst nach Freigabe durch das diensthabende Personal betreten werden. Dabei sind Schlittschuhe zu tragen (mit Ausnahme von Eisstocksport und Curling).

Es ist strengstens untersagt, Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind, wie jene der Mannschaften und Schiedsrichter sowie andere Funktionsbereiche (insbesondere der Technik) zu betreten. Das Tragen von Schlittschuhen ohne Schoner auf den Tribünen ist ebenso untersagt wie das Sitzen auf der Bandenanlage.

 

Haftung

Die Benützung der Anlagen der Intercable ARENA erfolgt auf eigene Gefahr.

Die BRUNECK AKTIV GmbH übernimmt keine Haftung für Unfälle und Schäden, die durch Nichtbeachten von Weisungen des diensthabenden Personals, durch unsachgemäße Anlagennutzung oder mangelnde Vorsicht, durch Selbstverschulden oder durch Verschulden Dritter entstehen. Auch für Diebstähle, Beschädigung oder das Abhandenkommen mitgebrachter Sachen übernimmt die BRUNECK AKTIV GmbH keine Haftung.

 

Schäden

Es ist strengstens untersagt, bauliche Anlagen, Wege, Wände, Fenster, Türen und sämtliches Mobiliar in der Intercable ARENA und in den zugehörigen Freiflächen zu bekleben, beschmieren, zerkratzen oder zu beschädigen.

Die Besucher haften in vollem Umfang für alle fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden. Wird am Gebäude, Mobiliar oder an Geräten etwas beschädigt oder ein Defekt festgestellt, so ist dies im Büro der BRUNECK AKTIV GmbH zu melden.

 

Benützung der Umkleidekabinen

Die Umkleidekabinen werden frühestens eine Stunde vor der reservierten Eiszeit sowie bis maximal eine Stunde nach Beendigung der Eiszeit bereitgestellt. Die Nutzer dürfen ausschließlich die von der BRUNECK AKTIV GmbH oder vom diensthabenden Personal zugeteilten Kabinen benutzen.

 

Öffentlicher Publikumslauf

Hier gelten zusätzlich zu dieser Hausordnung die Bestimmungen laut separater Eisordnung.

 

Allgemeine Verbote

Auf dem gesamten Areal der Intercable ARENA ist es grundsätzlich verboten:

  • • Drohnen einzusetzen;
    • • Fußball oder andere Ballsportarten im Bereich der Fensterfassade oder Tribünen zu spielen;
      • Fassaden, Zäune, Mauern, Brüstungen, Beleuchtungsanlagen, Masten aller  Art, Dächer und etwaige Abspannvorrichtungen und Verankerungen    zu besteigen oder zu übersteigen;
  • • Waffen, spitze Werkzeuge oder Gegenstände, Wurfgegenstände sowie Gegenstände, die als Hieb-, Stoß-, oder Stichwaffen oder Wurfgeschosse  verwendet werden können, mitzubringen;
  • • Gas- und Sprühdosen mit schädlichem Inhalt sowie färbende oder ätzende Substanzen mitzubringen;
  • •  Flaschen, Becher, Krüge und Dosen aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material mitzubringen;
  • • Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als einen Meter sind oder einen Durchmesser von über zwei Zentimetern haben, mitzubringen;
  • • sperrige Gegenstände mitzubringen;
  • • Laser-Pointer mitzubringen;
  • • Feuerwerke, Rauchpulver, pyrotechnische Gegenstände (z.B. bengalische  Feuer) oder sonstige leicht brennbaren Gegenstände mitzubringen bzw.  Feuer zu entzünden;
  • • mechanisch betriebene Lärminstrumente mitzubringen;
  • • mit Gegenständen zu werfen;
  • • alkoholische Getränke und Drogen aller Art mitzubringen;
  • • sich betrunken aufzuhalten;
  • • außerhalb der Toilettenanlagen die Notdurft zu verrichten oder die Anlage  in anderer Weise, insbesondere durch Wegwerfen von Sachen zu  verunreinigen;
  • • Blumenbeete oder bepflanzte Bereiche zu betreten;
  • • zu nächtigen;
  • • politisches Werbematerial und anderes Material mit rassistischen, fremden- oder staatsfeindlichen Inhalten zu verteilen;
  • •  sich politisch, rassistisch, extremistisch, obszön, anstößig oder provokant beleidigend zu verhalten und zu äußern.

 

Mitbringen von Tieren

Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Diensthunde und Begleithunde für Menschen mit Beeinträchtigung, für die der jeweilige Hundehalter die volle Verantwortung übernimmt.

 

Müll

Flaschen, Dosen, Essensverpackungen etc. sind in den dafür vorgesehenen Behältern oder Containern zu entsorgen. Im Außenbereich sind die Zigarettenstummel in die zahlreich vorhandenen Mülleimer zu entsorgen.

 

Rauchverbot

In sämtlichen Räumlichkeiten und in den Innenbereichen der Intercable ARENA herrscht striktes Rauchverbot. Dieses gilt auch für E-Zigaretten.

 

Abstellen von Fahrzeugen

Das Abstellen von Fahrzeugen jeglicher Art ist ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Flächen gestattet. Fahrzeuge, die sich in Fluchtwegbereichen, Feuerwehrzonen u. ä. befinden, werden durch die BRUNECK AKTIV GmbH kostenpflichtig entfernt.

 

Videoüberwachung und -aufzeichnung

Die Besucher nehmen zur Kenntnis, dass die Intercable ARENA mittels Videokameras überwacht wird und erklären sich damit einverstanden, dass Videoaufzeichnungen vorgenommen werden. Diese werden nicht Außenstehenden überlassen, sofern nicht von den Behörden eine andere Verfügung getroffen wird.

 

Foto-, Audio- und Videoaufnahmen

Foto-, Audio- und Videoaufnahmen in der Intercable ARENA, die zu kommerziellen Zwecken verwendet werden, sind ohne Zustimmung der BRUNECK AKTIV GmbH oder des jeweiligen Veranstalters untersagt.

 

Wirtschaftliche Tätigkeiten

Sämtliche Arten von wirtschaftlicher Tätigkeit, wie das Anbieten und der Verkauf von Waren und Dienstleistungen, die Verteilung von Werbematerial oder Geschenken dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung der BRUNECK AKTIV GmbH erfolgen.

 

Fluchtwege

Die Fluchtwege müssen in jedem Fall freigehalten werden, genauso wie alle Zu- und Abgänge der Tribünen, Treppenhäuser, Ein- und Ausgänge. Das Verdecken oder Verstellen der Fluchtwegpläne und Feuerlöscher ist strengstens untersagt.

 

Schlussbestimmungen

Diese Hausordnung tritt am Tag der Inbetriebnahme der Anlage in Kraft. Sie kann von Seiten der BRUNECK AKTIV GmbH jederzeit und ohne Angabe von Gründen geändert werden. Die jeweils neue Ausgabe der Hausordnung setzt automatisch die ältere außer Kraft. Die aktuelle Fassung ist digital auf den Bildschirmen auf Ebene G0 (neben Ticketing) und G-2 (beim Schlittschuhverleih) und unter www.arena-bruneck.com/hausordnung veröffentlicht.
Jede Person erkennt mit Zutritt zur Intercable ARENA die Hausordnung vollinhaltlich an.

 

Die Nutzervereine der ARENA sind verpflichtet die „Linee guida per la predisposizione dei modelli organizzativi e di controllo dell’attività sportiva” im Sinne des Art. 16 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 39/2021 auszuarbeiten und zu veröffentlichen.

 

 

Anlagen

Lageplan Intercable ARENA samt Freiflächen

 

Angepasst mit Beschluss des Verwaltungsrates der BRUNECK AKTIV GmbH Nr. 147 vom 02.09.2024.

Angepasst mit Beschluss des Verwaltungsrates der BRUNECK AKTIV GmbH Nr. 19 vom 27.03.2023.

Genehmigt mit Beschluss des Verwaltungsrates der Stadtwerke Bruneck Nr. 43 vom 07.09.2021.

Genehmigt mit Beschluss des Verwaltungsrates der BRUNECK AKTIV GmbH Nr. 55 vom 06.09.2021.

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